Käufer
Nach dem Grundbuch: Strom, Wasser, Gas und Internet
Ummeldung oder Neuanschluss, welche Unterlagen nötig sind, wie hoch die Kaution ist und ob die Schulden des Vorbesitzers auf Sie übergehen.
Mit der Umschreibung im Grundbuch ist die Arbeit nicht getan. Die Versorgungsverträge auf den eigenen Namen zu bringen ist der Schritt, auf den die meisten Käufer nicht vorbereitet sind und bei dem sie die meiste Zeit verlieren. Die gute Nachricht: Es lässt sich an einem einzigen Tag erledigen — sofern Sie die Unterlagen dabeihaben.
Was Sie mitbringen sollten
- Den Grundbuchauszug, im Original oder in Kopie
- Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern wird zusätzlich die Steuernummer verlangt)
- Die Police der Pflichtversicherung gegen Erdbeben — für Strom und Wasser erforderlich
- Die letzte Rechnung oder die Vertragsnummer des Vorbesitzers
- Die Abnahmebescheinigung — wird verlangt, wenn erstmals ein Vertrag eröffnet wird
Ohne Erdbebenversicherungspolice werden Strom- und Wasserverträge nicht eröffnet. Die Police vor Ihrem Grundbuchtermin abzuschließen erspart Ihnen am Folgetag das zweite Anstehen.
Übernahme oder Neuvertrag?
Hat der Vorbesitzer den Vertrag nicht gekündigt, erfolgt eine Übernahme; hat er ihn gekündigt, wird ein neuer Vertrag eröffnet. Die Übernahme geht schneller, und die Kaution wird meist nicht erneut erhoben. Es lohnt sich daher, den Verkäufer zu bitten, die Verträge nicht zu kündigen, sondern für die Übernahme stehen zu lassen.
Die Kaution ist ein erstattungsfähiger Betrag, der sich nach Nutzungsart und Zählerleistung bemisst. Bei Beendigung des Vertrages erhalten Sie sie angepasst zurück.
Die Schulden des Vorbesitzers
Grundsätzlich haftet für Versorgungsschulden die Person, nicht das Grundstück. Eine offene Stromrechnung des Vorbesitzers kann von Ihnen nicht verlangt werden. In der Praxis wird die Wiederinbetriebnahme jedoch Ihre Sache, wenn der Zähler wegen der Schulden gesperrt wurde, und das kostet Zeit.
Beim Hausgeld ist es anders. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz haftet auch der neue Eigentümer für rückständiges Hausgeld. Ein Schreiben der Verwaltung über die Schuldenfreiheit, vor der Umschreibung eingeholt, verhindert Posten, die später auftauchen.
Internet und Infrastruktur
In den Innenstädten ist Glasfaser verbreitet, variiert aber von Haus zu Haus. Prüfen Sie vor Vertragsschluss über die Adressabfrage des Anbieters, ob die Adresse im Glasfaserausbau liegt; wo nur Kupfer vorhanden ist, wird die versprochene Geschwindigkeit nicht erreicht.
Das wird am häufigsten gefragt
- Können die Verträge per Vollmacht eröffnet werden?
- Ja, sofern die Vollmacht die Befugnis für Versorgungsangelegenheiten ausdrücklich umfasst. Diese Klausel gehört zu den am häufigsten vergessenen Details.
- Kann ich als Ausländer Verträge eröffnen?
- Ja. Steuernummer und Grundbuchauszug genügen; eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht erforderlich.
- Was, wenn kein Zähler vorhanden ist?
- In Neubauten wird der Zähler bei der Übergabe gesetzt. In Altbauten, in denen er ausgebaut wurde, trägt der Käufer die Kosten für neuen Zähler und Montage.
- Kann ich die Rechnungen aus dem Ausland bezahlen?
- Ja. Ein Dauerauftrag von Ihrem türkischen Bankkonto ist der praktischste Weg und verhindert eine Sperre, während Sie fort sind.
Wo Sie es prüfen können
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern; wenden Sie sich vor einer Transaktion an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.